


Mindestlohn
Mindestlohn und betriebliche Mitbestimmung werden im Bundestagswahlprogramm 2025 der AfD nicht erwähnt.
Im AfD-Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 fordert sie „erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen“ (S. 25). Unter anderem sollen damit die Ausgaben für Sozialleistungen gesenkt werden, mit der Folge, dass eine Absicherung im Bedarfsfall nur eingeschränkt möglich ist.
Hinsichtlich der Steuerpolitik möchte die AfD „die derzeit zur Erhebung ausgesetzte Vermögensteuer sowie die Erbschaftssteuer abschaffen“ (S. 60). Außerdem sollen deutliche Steuersenkungen, insbesondere durch die Reduzierung der Einkommensteuer und Unternehmenssteuer sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags (S. 14). Diese Abschaffungen und Kürzungen kommen vor allem den Wohlhabenden zugute und bringen gleichzeitig einen Verlust von Staatseinnahmen mit sich, die etwa für Investitionen oder soziale Sicherung hätten genutzt werden können.
Die "Omas gegen rechts" zeigen, dass die AfD im Bundestag gegen sozialen Wohnungsbau, gegen Corona-Hilfen, gegen bessere Kitas, gegen die "Mütterrente", gegen Entlastungen für Geringverdiener und viele andere sozialpolitische Maßnahmen gestimmt haben.
Als AfD-Paradox bezeichnet der Chef des DIW Marcel Fratzscher das im Interview mit dem Bayrischen Rundfunk. Die Eigenschaften und Interessen der Wählerinnen und Wähler der AfD würden "im Kontrast und im kompletten Widerspruch stehen zu den Positionen, für die die AfD steht."
