Neutralitätsgebot

"Ich befürchte, dass das von der Afd behauptete "Neutralitätsgebot" dazu führt, dass Lehrpläne geändert werden und Meinungsbildung in Schulen eingeschränkt wird."
Miriam Mansour, 33, Gemeindepädagogin aus Sachsen-Anhalt

Auf ihrer Website schreibt die AfD-Fraktion Hamburg dazu: "Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (...) Für die schulische Praxis bedeutet bereits diese Vorgabe, dass weder die staatliche Schulbehörde (...) noch (...) Lehrer an den Schulen zugunsten oder zulasten einer politischen Partei (...) wirken dürfen. " Ähnliches findet sich auch im Grundsatzprogramm (2016, S. 54).

Im Bundestagswahlprogramm 2025 fordert die AfD von Lehrer*innen, dass sie zu absoluter „Neutralität verpflichtet“ seien. So wird ihnen auch verboten, zur Wahl bestimmter Parteien oder zur Teilnahme an Demonstrationen aufzurufen (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 160).
Ebenso betont die AfD, dass die politische Denkweise von Schüler:innen nicht durch Vorgaben in Lehrplänen und Unterrichtswerken beeinflusst werden dürfe. Dies kann Änderungen von Lehrplänen, beispielsweise in den Fächern Biologie, Politik und Geschichte, zur Folge haben.
Nach den Vorstellungen der AfD sollen Schüler:innen das Recht bekommen, ihre „politischen Ansichten ohne Angst vor Repressionen und Diskriminierung durch Lehrer oder Mitschüler äußern zu können“ (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 160). So kann eine Richtigstellung mit Fakten oder das Artikulieren einer anderen Meinung als eine „Repression oder Diskriminierung“ gewertet werden.

Zwar ist es richtig, dass Schulen überparteilich sein müssen, ein Neutralistätsgebot existiert allerdings nicht. Lehrer*innen dürfen und sollen ihre Meinung gekennzeichnet in den Unterricht einbringen und sind verpflichtet, jederzeit für das Grundgesetz, demokratische Grundprinzipien und Menschenrechte einzutreten. Einen Überblick zur rechtlichen Lage hierzu bietet die Analyse "Das Neutralitätsgebot in der politischen Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?" von Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte (siehe Link). Hans-Georg Wehling erläutert dazu das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses: „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste [sic!] verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten […]“ (Wehling, 1977).

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-neutralitaetsgebot-in-der-bildung
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