Neutralitätsgebot

"Ich befürchte, dass das von der Afd behauptete "Neutralitätsgebot" dazu führt, dass Lehrpläne geändert werden und Meinungsbildung in Schulen eingeschränkt wird."
Miriam Mansour, 33, Gemeindepädagogin aus Sachsen-Anhalt

Auf ihrer Website schreibt die AfD-Fraktion Hamburg dazu: "Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (...) Für die schulische Praxis bedeutet bereits diese Vorgabe, dass weder die staatliche Schulbehörde (...) noch (...) Lehrer an den Schulen zugunsten oder zulasten einer politischen Partei (...) wirken dürfen. " Ähnliches findet sich auch im Grundsatzprogramm (2016, S. 54).

Zwar ist es richtig, dass Schulen überparteilich sein müssen, ein Neutralistätsgebot existiert allerdings nicht. Lehrer*innen dürfen und sollen ihre Meinung gekennzeichnet in den Unterricht einbringen und sind verpflichtet, jederzeit für das Grundgesetz, demokratische Grundprinzipien und Menschenrechte einzutreten. Einen Überblick zur rechtlichen Lage hierzu bietet die Analyse "Das Neutralitätsgebot in der politischen Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?" von Hendrik Cremer vom Institut für Menschenrechte (siehe Link).

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-neutralitaetsgebot-in-der-bildung
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