


Soziale Fremdenfeindlichkeit
"Im Bundeswahlprogramm stellt die AfD Sozialpolitik einerseits sowie humane Asylpolitik und offene Einwanderungspolitik andererseits
als Widersprüche dar. Solidarität könne es nur innerhalb einer nationalen Gemeinschaft geben, behauptet die AfD sinngemäß. Das ist
ein Versuch, soziale Konflikte um gerechte Verteilung umzudeuten als Konflikt zwischen innen und außen."
Aus "Zur Sache - was die AfD wirklich will", herausgegeben von der weiterdenken - Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen
Mit ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 fordert die AfD, beim Thema Grundsicherung zwischen „Einheimischen“ und Menschen anderer Herkunft zu unterscheiden. Sie möchte eine „sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne ‚aufstockende‘ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland“ als Voraussetzung für den Erhalt von Bürgergeld für Menschen mit Migrationshintergrund schaffen – für „Deutsche“ soll dies nicht gelten (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 25). Zusätzlich gelte eine Befristung des Bezugs auf ein Jahr.
Eine solche Forderung ist vor dem Hintergrund des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG nicht haltbar.
