


Teilhabe am Arbeitsleben
Im Bundestagswahlprogramm der AfD taucht der Begriff Inklusion besonders im schulischen Kontext auf. Die Partei fordert eine Rückkehr zur Förderschule und lehnt das Prinzip „Eine Schule für alle“ ab. Schüler:innen mit Einschränkungen sollen, so die AfD, in separaten Einrichtungen besser gefördert werden, dass führt aber gleichzeitig zu einer systematischen Ausgrenzung. Eine solche Trennung verhindert den frühzeitigen Kontakt zwischen Kindern mit und ohne Behinderungen, was wiederum soziale Distanz, Vorurteile und Unsicherheiten fördert. Indem die AfD behauptet, Deutschland erfülle bereits das von den Vereinten Nationen verankerte Recht auf Teilhabe am Bildungssystem, ignoriert sie bewusst die Realität: Inklusion ist kein abgeschlossener Prozess, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag, der weiterhin Anstrengung und Entwicklung erfordert. Der Vorschlag, Menschen in Werkstätten den Mindestlohn über eine „Mittelumschichtung“ zu garantieren, verdeutlicht die Prioritäten der Partei: Es sollen keine neuen Mittel bereitgestellt werden – vielmehr wird suggeriert, dass Teilhabe nur auf Kosten anderer Gruppen möglich sei.
Trotz scheinbar wohlwollender Formulierungen – etwa dem Ziel eines „weitgehend selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Einschränkungen“ – zeigt sich die AfD durch ihre Rhetorik und ihr Handeln als eine Partei, die Menschen mit Behinderungen nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachtet. Ein Beispiel liefert AfD-Politiker Maximilian Krah, der im Juli 2024 die Tagesschau in einfacher Sprache als „Nachrichten für Idioten“ diffamierte – ein gezielter Affront.
(siehe auch Europawahlprogramm 2024, S.49, Grundsatzprogramm 2016, S.54).
