


Queerfeindlich
Auch wenn die AfD eine lesbische Frau an ihrer Spitze hat, ist ihr Grundsatzprogramm queerfeindlich. Die AfD stellt die Familie aus Vater, Mutter und Kind ins Zentrum und warnt davor, das „traditionelle Familienbild“ zu zerstören. 2019 hat die Fraktion der AfD im Bundestag bereits versucht, queeren Paaren das Recht der Eheschließung wieder zu entziehen – zum Glück erfolglos. Dürften sie entscheiden, könnte ich mein Leben auf jeden Fall nicht so offen leben wie ich es tue. Eine queere Hochzeit, Adoption eines Kindes von zwei Müttern etc. wäre dann nicht mehr erlaubt.
Im Europawahprogramm von 2024 behauptet die AfD entgegen dem aktuellen Konsens in der Wissenschaft, das es eine biologische Tatsache und kein soziales Konstrukt sei, dass es genau zwei Geschlechter geben würde: Frau und Mann. Andere wissenschaftlich gut begründete Aussagen bezeichnet sie als "Pseudowissenschaft der Gender-Ideologie". (S. 47)
In ihrem Grundsatzprogramm von 2016 betont die AfD die besondere Wertschätzung der traditionellen Ehe und Familie, die wieder Mittelpunkt der Familienpolitik werden müsse und durch Gender-Mainstreaming und die Betonung der Individualität untergraben werde (Seite 41; 6.1.)
Im Jahr 2018 reichte die AfD-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf „zur Aufhebung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ein, die aus ihrer Sicht verfassungswidrig ist. Der Gesetzentwurf wurde 2019 nach der zweiten Beratung im Bundestag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt, da der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie nicht an der Geschlechtlichkeit der Ehepartner*innen hängt.
Auch in ihrem Bundestagswahlprogramm konstruiert die AfD eine vermeintliche „biologische Tatsache“, es gäbe nur zwei Geschlechter. (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 150)
Sie sieht das Selbstbestimmungsgesetz von 2024 als Möglichkeit an, das Geschlecht ohne Weiteres und nach Belieben einmal pro Jahr zu ändern. Fälschlicherweise beruft sich die AfD auf die Wissenschaft in der Forderung, „eine Person nach dem tatsächlichen Geschlecht“ zu benennen. Damit möchte sie das Bußgeld abschaffen, das für das absichtliche Outen einer transgeschlechtlichen Person mit schädigender Absicht droht. (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 150)
Die AfD definiert die Familie in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025 als bestehend aus „Vater, Mutter und Kindern“. (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 144)
Sie gibt auch vor, dass Familien durch „Trans-Gender-Hype, Frühsexualisierung und ein als Kinderrechte-Aufklärung getarntes Ausspielen der Jugendlichen und Kinder gegen ihre Eltern“ massiven Belastungen ausgesetzt sein (AfD-Bundestagswahlprogramm 2025, S. 145). Dadurch sinke der Fokus auf das „typische“ Familienbild.
